ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Gilt ab dem 30.01.2023

Klausel Nr. 1: Gegenstand und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für die Geschäftsverhandlungen und werden jedem Käufer systematisch zugesandt oder ausgehändigt, um ihm die Auftragserteilung zu ermöglichen.

Die im Folgenden beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten der Firma PRISM und ihres Kunden im Rahmen des Verkaufs der folgenden Waren detailliert dar: Chirurgische IIR-Masken, FFP2-Masken und Hydroalkoholische Gele..

Jede Annahme des Kostenvoranschlags/Bestellscheins einschließlich der Klausel „Ich habe die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie“ bedeutet, dass der Käufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert.

Klausel Nr. 2: Preise

Die Preise der verkauften Waren sind die am Tag der Bestellungsannahme gültigen Preise. Sie lauten auf Euro und werden ohne Steuern berechnet. Folglich werden sie um den am Tag der Bestellung geltenden Mehrwertsteuersatz und die Transportkosten erhöht.

Die Firma PRISM behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Sie verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den Preisen in Rechnung zu stellen, die bei der Registrierung der Bestellung angegeben wurden.

Klausel Nr. 3: Rabatte und Rückvergütungen

Die angebotenen Preise beinhalten Rabatte und Rückvergütungen, die das Unternehmen PRISM aufgrund seiner Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Käufer gewähren kann.

Klausel Nr. 4: Skonto

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.

Klausel Nr. 5: Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Bestellungen erfolgt:

  • Oder per Banküberweisung;
  • Oder per Kreditkarte;
  • Oder per PayPal.

Die Zahlungen erfolgen zu folgenden Bedingungen:

  • Zahlung bei Bestellung von der Website aus.

Klausel Nr. 6: Zahlungsverzug

Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der gelieferten Waren zum Fälligkeitstermin hat der Käufer der Firma PRISM eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen.

Als gesetzlicher Zinssatz wird der am Tag der Lieferung der Waren geltende Zinssatz zugrunde gelegt.

Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014). geändert.

Diese Vertragsstrafe wird auf den Betrag inklusive Mehrwertsteuer des ausstehenden Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist.

Zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen wird für jeden Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht bis zu seinem Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für die Einziehungskosten fällig.

Artikel 441-10 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs.

Klausel Nr. 7: Auflösungsklausel

Wenn der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Anwendung der Klausel „Zahlungsverzug“ die ausstehenden Beträge nicht beglichen hat, wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst und kann Anspruch auf Schadensersatz zugunsten der Gesellschaft PRISM begründen.

Klausel Nr. 8: Eigentumsvorbehaltsklausel

Die Firma PRISM behält das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, sowohl in der Hauptsumme als auch in den Nebenkosten.. In diesem Zusammenhang behält sich die Firma PRISM das Recht vor, im Falle eines gerichtlichen Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens gegen den Käufer die verkauften und unbezahlt gebliebenen Waren im Rahmen des Kollektivverfahrens einzufordern.

Klausel Nr. 9: Lieferung

Die Lieferung erfolgt:

  • entweder durch direkte Übergabe der Ware an den Käufer;
  • entweder durch Versendung einer Mitteilung über die Bereitstellung im Lager zu Händen des Käufers;
  • entweder durch Hinterlegung der Ware an dem vom Käufer auf dem Bestellformular angegebenen Ort.

Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferfrist dient nur zur Orientierung und wird in keiner Weise garantiert.

Daher kann jede angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte nicht zu folgenden Ansprüchen des Käufers führen:

  • Schadensersatz;
  • Stornierung der Bestellung.

Das Transportrisiko wird vollständig vom Käufer getragen.

Im Falle fehlender oder beim Transport beschädigter Waren muss der Käufer bei Erhalt der genannten Waren alle notwendigen Vorbehalte auf dem Bestellschein formulieren. Diese Vorbehalte müssen außerdem innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen bestätigt werden.

Klausel Nr. 10: Höhere Gewalt

Das Unternehmen PRISM kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichtausführung oder die Verzögerung bei der Ausführung einer seiner in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Zusammenhang versteht man unter höherer Gewalt jedes äußere, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des Zivilgesetzbuches.

Klausel Nr. 11: Zuständiges Gericht

Jeder Rechtsstreit über die Auslegung und Ausführung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt dem französischen Recht.

Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird der Rechtsstreit vor das Handelsgericht, 9 Rue de Tarragone, 34070 Montpellier, gebracht.

 

Geschrieben in Frontignan, am 30.01.2023
PRISM Medical